Lehr­ordnung

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§1 Anzahl und Art der Kurse

Die Anzahl und Art der Kurse wird vom Vorstand festgelegt.

§2 Inhaltliche Verantwortlichkeit

Den Inhalt der Lehrveranstaltung legt der Lehrbeauftragte des RoCCI e.V. in Einvernehmen mit dem Vorstand fest.

§3 Übungsleiter

Der Vorstand kann auf Vorschlag des Lehrbeauftragten Übungsleiter beschäftigen. Diese werden vom Lehrbeauftragten eingewiesen und unterstehen ihm.

§4 Vergütung der Übungsleiter

Die Höhe der Vergütung wird vom Vorstand festgelegt. Sie darf nicht unangemessen hoch sein. Das Amt des Lehrbeauftragten ist, soweit dieser nicht selbst als Übungsleiter tätig ist, ein Ehrenamt.

§5 Berichterstattung

Der Lehrbeauftragte hat in regelmäßigen Abständen an den Vorstand zu berichten. Darüber hinaus berichtet er jährlich an die Mitgliederversammlung.

§6 Lehrbeauftragter

Der Lehrbeauftragte untersteht dem Vorstand und nimmt an Sitzungen zum Thema Lehre mit beratender Stimme Teil.

§7 Vorstand

Details zum Lehrbetrieb werden vom Vorstand festgelegt.

§8 Teilnahme an Kursen

Über die Teilnahme von Personen an den Kursen des RoCCI e.V. entscheidet der Vorstand.

§9 Schlussbestimmungen

Diese Ordnung tritt am 17.12.2003 in Kraft.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.12.2003

Johannes Georg Klotz (Versammlungsleiter)
Sebastian Polly (Schriftführer)