Kassen- und Geschäft­sordnung

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§1 Gültigkeit

Diese Kassen- und Geschäftsordnung gilt vom 17.11.2022 bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung.

§2 Spesen

Der Vorstand hat die Möglichkeit, sich Spesen in Höhe von bis zu 25 € pro Jahr durch den Verein erstatten zu lassen. Für die Erstattung höherer Spesenbeträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig.

§3 Rechtsgeschäfte

Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte in eigener Verantwortung durchführen, sofern der Wert eines einzelnen Rechtsgeschäfts nicht größer als 5.000 € ist.

§4 Mitarbeiter des Vorstandes

  1. Der Vorstand wird in seiner Arbeit durch die sogenannten Mitarbeiter des Vorstandes unterstützt.
  2. Die Zahl der Mitarbeiter des Vorstandes wird durch den Vorstand festgelegt.
  3. Die Mitgliedschaft im RoCCI e.V. ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Mitarbeiter des Vorstandes.
  4. Die Mitarbeiter des Vorstandes haben ein klar umgrenztes Aufgabenfeld, welches vom Vorstand festgelegt wird.
  5. Die Mitarbeiter des Vorstandes werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt.
  6. Ihre Amtszeit beträgt 2 Jahre. Tritt ein Mitarbeiter des Vorstandes vor Ablauf dieser Zeitspanne von seinem Amt zurück, so bestimmt der Vorstand einen Ersatz für den verbleibenden Teil der Amtszeit
  7. Der Vorstand ist verpflichtet, alle Mitarbeiter des Vorstandes zu den Sitzungen des Vorstandes einzuladen
  8. In Sitzungen des Vorstandes haben Mitarbeiter des Vorstandes eine beratende Stimme.

§5 Geschäftsordnung

Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Diese soll insbesondere die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Vorstandes regeln.

§6 Schlussbestimmungen

Per Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022 tritt diese Kassen- und Geschäftsordnung an Stelle der Kassen- und Geschäftsordnung vom 17.10.2001.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022