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§1 Gültigkeit
Diese Kassen- und Geschäftsordnung gilt vom 17.11.2022 bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung.
§2 Spesen
Der Vorstand hat die Möglichkeit, sich Spesen in Höhe von bis zu 25 € pro Jahr durch den Verein erstatten zu lassen. Für die Erstattung höherer Spesenbeträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig.
§3 Rechtsgeschäfte
Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte in eigener Verantwortung durchführen, sofern der Wert eines einzelnen Rechtsgeschäfts nicht größer als 5.000 € ist.
§4 Mitarbeiter des Vorstandes
§5 Geschäftsordnung
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Diese soll insbesondere die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Vorstandes regeln.
§6 Schlussbestimmungen
Per Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022 tritt diese Kassen- und Geschäftsordnung an Stelle der Kassen- und Geschäftsordnung vom 17.10.2001.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022
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