§1 Gültigkeit
Die Kassen- und Geschäftsordnung gilt vom 17.10.2001 bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung.
§2 Spesen
Der Vorstand bekommt Spesen bis 25 Euro pro Jahr ersetzt. Ansonsten muss die Mitgliederversammlung zustimmen
§3 Rechtsgeschäfte
Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte in eigener Verantwortung durchführen, sofern der Wert eines einzelnen Rechtsgeschäfts nicht größer als 5000 Euro ist.
§4 Mitarbeiter des Vorstandes
§5 Geschäftsordnung
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, diese soll insbesondere die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Vorstandes regeln.
§6 Schlussbestimmungen
Diese Kassen- und Geschäftsordnung setzt die Kassen- und Geschäftsordnung vom 14.09.2000 außer Kraft.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.10.2001
Johannes Georg Klotz (Versammlungsleiter)
Sebastian Polly (Schriftführer)
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