Jugendsatzung

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§1 Die Jugendgruppe

Alle Vereinsmitglieder, bis zur Vollendendung des 26. Lebensjahres, bilden die Jugendgruppe.

§2 Aufgabe und Zweck

Die Ziele der Jugendgruppe sind:

  1. Freie Entfaltung, Förderung der Entwicklung der Jugendlichen
  2. Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Teamgeistes in der Jugendgruppe
  3. Förderung des sozialen Engagements
  4. Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Ausflüge, und Ähnliches

Die Ziele werden insbesondere verwirklicht durch:

  1. das gemeinsame Lernen von naturwissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten, insbesondere um sie in dem Arbeitsfeld der Robotik anzuwenden,
  2. das gemeinsame Entwickeln von technischen Lösungen für diverse Aufgabenstellungen aus der Robotik,
  3. das Vermitteln des Gelernten und der gesammelten Erfahrung an Jüngere,
  4. die Mitwirkung in den Gremien des RoCCl e.V.
  5. regelmäßige Treffen

§3 Organe

Die Organe der Jugendgruppe sind,

  1. die Jugendvollversammlung und
  2. der Jugendvorstand.

§4 Die Jugendvollversammlung

  1. Die Jugendvollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Jugendgruppe.
  2. Mindestens einmal im Jahr muss eine ordentliche Jugendvollversammlung einberufen werden. Diese findet im November statt. Die Ladung, insbesondere der genaue Termin, sowie die vorläufige Tagesordnung, erfolgt spätestens ab 15. Oktober durch Aushang an den Türen des RoCCl-Raums im Illertal-Gymnasium Vöhringen. Es kann auch mittels einfachem Brief oder E-Mail an die jeweils letzte bekannte Adresse der Mitglieder geladen werden.
  3. Darüber hinaus kann der Jugendvorstand auch außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen, wenn die Situation dies erfordert. Der Vorstand hat binnen vier Wochen eine außerordentliche Jugendvollversammlung einzuberufen, wenn es der Vereinsvorstand oder ein Fünftel der Mitglieder der Jugendgruppe dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Es ist mittels einfachem Brief oder E-Mail an die jeweils letzte bekannte Adresse der Mitglieder zu laden. Die Ladung hat mindestens drei Wochen vor der Versammlung zu erfolgen. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist angemessen verkürzt werden.
  4. Anträge zurTagesordnung sind mit einer schriftlichen Begründung zu versehen und spätestens sieben Tage vor der Versammlung beim Jugendvorstand einzureichen, die Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen.
  5. Die Jugendvollversammlung ist stets beschlussfähig.
  6. Die Jugendvollversammlung fasst ihre Beschlüsse stets mit einfacher Mehrheit. Das Ergebnis der Jugendvollversammlung ist in einer Niederschrift festzuhalten. Diese ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
  7. Versammlungsleiter ist der Jugendsprecher, soweit die Jugendvollversammlung nichts anderes bestimmt.
  8. Der Protokollführer wird von der Jugendvollversammlung bestimmt.
  9. Die Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
    1. Die Wahl desJugendvorstandes
    2. Die Änderung dieser Jugendsatzung
    3. Die Entgegennahme des Berichts des Jugendsprechers
    4. Die Wahl von zwei Kassenprüfern
    5. Entlastung des Jugendsprechers
    6. Beschluss über die Verwendung der bereitgestellten Mittel.
  10. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Diese wird von den beiden Kassenprüfern, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden, jährlich geprüft. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht werden der Vollversammlung vorgelegt. Durch Beschluss wird die ordnungsgemäße Kassenführung bestätigt.

§5 Der Jugendvorstand

  1. Die Jugendgruppe handelt durch den Jugendvorstand.
  2. Der Jugendvorstand setzt die Beschlüsse derJugendvollversammlung um.
  3. Der Jugendvorstand besteht aus dem Jugendsprecher und zwei Beisitzern, welche für eine Amtsperiode von zwei Jahren von der Jugendvollversammlung gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig.
  4. Der Jugendsprecher vertritt die Jugendgruppe nach außen.

§6 Jugendbeirat

  1. Die Jugendgruppe organisiert eigenständig einen Beirat.
  2. Dazu wählen die Teilnehmer jedes Kurses des RoCCI jeweils einen Kurssprecher und einen Stellvertreter, welche den Beirat bilden.
  3. Der Zweck des Beirates ist es, den Jugendvorstand und die Organe des Hauptvereins zu beraten, insbesondere in Angelegenheiten der vom Hauptverein durchgeführten Kurse.
  4. Der Beirat trifft sich regelmäßig mit Vertretern des Jugendvorstandes und des Vereinsvorstandes.

§7 Jugendsatzungsänderungen

Die Jugendvollversammlung kann diese Satzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder ändern. Jede Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung des Vereinsvorstandes und der Mitgliederversammlung.

§8 Kreisjugendring

Die Jugendgruppe strebt die Aufnahme in den Kreisjugendring an. Der Delegierte ist der Jugendsprecher.

§9 Sonstiges und Inkrafttreten

Es gelten die Regelungen der Vereinssatzung. Die Jugendsatzung tritt nach Beschluss auf der Jugendvollversammlung am 20.11.2009 und der Mitgliederversammlung am 20.11.2009 in Kraft.

§10 Auflösung der Jugendgruppe

Bei Auflösung der Jugendgruppe durch Beschluss der Jugendvollversammlung geht das gesamte Vermögen an den RoCCI e.V., wo es wieder für die Jugendarbeit eingesetzt wird.