§1 Einleitung
Der RoCCI e.V. verfolgt das Ziel einer gleichmäßigen und gerechten Förderung aller Mitglieder. Hierbei werden grundsätzlich sämtliche Bestrebungen der Mitglieder, Schüler und deren Eltern begrüßt, die auf das Beschaffen von Geld- oder Sachspenden, Schenkungen, Sponsoring, Werbung, Drittmittel jeder Art sowie auf Presse- und Medienpräsenz gerichtet sind. Um eine Benachteiligung der Gesamtheit der Mitglieder durch individuelle Vorstöße zu vermeiden sind, die folgenden Richtlinien einzuhalten. Sie erstrecken sich auf alle Situationen, die im Zusammenhang mit Robotik (insbesondere Wettkämpfen und der Mitgliedschaft im RoCCI e.V.) stehen.
§2 Finanzielle oder materielle Unterstützung
Das Kontaktieren von Dritten (insbesondere Firmen und Stiftungen) in der Absicht, finanzielle oder materielle Unterstützung zu erhalten, ist im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen.
§3 Werbung auf Robotern und sonstigen Gegenständen
Werbung (Logos und Schriftzüge) des RoCCI e.V. selbst kann uneingeschränkt auf Robotern und sonstigen Gegenständen angebracht werden. Werbung von Dritten, die den RoCCI e.V. unterstützen, muss auf Verlangen angebracht werden. Die hierfür nötigen Mittel (z.B. Aufkleber) stellt der RoCCI e.V. Werbung sonstiger Dritter darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand angebracht werden.
§4 Werbung auf Bekleidung
Werbung (Logos und Schriftzüge) des RoCCI e.V. selbst kann uneingeschränkt auf Bekleidung angebracht werden. Werbung Dritter auf Bekleidung bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Vorstand. Sie darf grundsätzlich nur auf offiziellen RoCCI-Trikots angebracht werden. Offizielle RoboCup-Wettkampfbekleidung, welche vom RoboCup gestellt wird, darf weiterhin getragen werden. Bekleidung, die der RoCCI e.V. stellt, muss auf Verlangen getragen werden. Werbung Dritter darf ansonsten nicht getragen werden.
§5 Sonstige Verpflichtungen
Sonstige Verpflichtungen sind im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen
§6 Presse- und Medien
Sämtliche Presse- und Medienaktivitäten (insbesondere Zeitungsartikel und Fernsehauftritte) sind im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen.
§7 Rücksprache mit dem Vorstand
Sofern eine Rücksprache mit dem Vorstand vorgesehen ist, entscheidet dieser im Sinne des Vereinsinteresses. Droht dem Verein ein Schaden, kann der Vorstand das jeweilige Vorgehen untersagen. Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisten.
§8 Nichteinhaltung dieser Richtlinie
Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Vereinsinteressen im Sinne des § 5 Nr. 7 der Satzung des RoCCI e.V. dar.
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