§1 Gültigkeit
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt vom 23.10.2002 bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung.
§2 Fälligkeit
Der Abrechnungszeitraum ist das Schuljahr (Stichtag: 15. September). Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15. September fällig.
§3 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt:
§4 Schüler, Studenten
Um die ermäßigten Tarife S1 und S2 in Anspruch nehmen zu können, muss ein geeigneter Nachweis eingereicht werden.
§5 Rumpfjahre
Personen, die nicht zu Schuljahresbeginn dem Verein beitreten, müssen für das verbleibende Jahr den Mitgliedsbeitrag nur anteilig bezahlen. Dies gilt nicht für das Schuljahr 2002/2003 und für Schüler, die an Kursen des Vereins teilnehmen wollen. Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.
§6 Einteilung in die Beitragsgruppen
Die Mitglieder bestimmen ihre Beitragsgruppen selbst. Sie erhalten ein entsprechendes Formular vom Vorstand, welches innerhalb einer von Vorstand festzusetzenden Frist an den Vorstand zurückgegeben werden muss. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt das entsprechende Mitglied in der vom ihm zuletzt angegeben Beitragsgruppe. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig, so wird das Mitglied in die Beitragsgruppe A eingeteilt.
§7 Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme an Kursen, etc. können Gebühren erhoben werden, die Höhe wird vom Vorstand festgelegt.
§8 Schlussbestimmungen
Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt anstelle der Ordnung vom 17.02.2001.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 23.10.2002
Johannes Georg Klotz (Versammlungsleiter)
Sebastian Polly (Schriftführer)
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