Beitrags- und Gebühren­ordnung

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§1 Gültigkeit

Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt vom 17.11.2022 bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung.

§2 Fälligkeit

Der Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Schuljahr, wobei der 15. September als Stichtag dient. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15. September fällig

§3 Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt:

Beitragsgruppe Mitgliedsbeitrag je Schuljahr für
A 30 € Erwerbstätige
B 50 € Fördermitglieder, Firmen
C 100 € besondere Fördermitglieder, Firmen
S1 10 € Schüler
S2 15 € Studenten

§4 Schüler, Studenten

Um die ermäßigten Mitgliedsbeiträge der Beitragsgruppen S1 und S2 in Anspruch nehmen zu können muss ein geeigneter Nachweis eingereicht werden.

§5 Rumpfjahre

Personen, die dem Verein nicht zu Beginn des Abrechnungszeitraums beitreten, bezahlen nur einen anteiligen Mitgliedsbeitrag für das verbleibende Abrechnungsjahr. Dies gilt nicht für das Schuljahr 2002/2003, sowie für Schüler, die an Kursen des Vereins teilnehmen oder teilnehmen möchten. Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.

§6 Einteilung in die Beitragsgruppen

Die Mitglieder des Vereins bestimmen ihre Beitragsgruppen selbst. Hierzu erhalten sie vom Vorstand ein entsprechendes Formular, welches innerhalb einer vom Vorstand festzusetzenden Frist an den Vorstand zurückgegeben werden muss. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt das entsprechende Mitglied in der zuletzt bekannten Beitragsgruppe. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig, so wird das Mitglied in die Beitragsgruppe A eingeteilt.

§7 Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an Kursen oder anderen Veranstaltungen des Vereins können Gebühren erhoben werden. Die Höhe dieser Teilnahmegebühren wird vom Vorstand festgelegt.

§8 Entrichtung von Beiträgen und Gebühren

Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren werden per SEPA-Lastschrift durch den Verein eingezogen. Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.

§9 Schlussbestimmungen

Per Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022 tritt diese Beitrags- und Gebührenordnung an Stelle der Beitrags- und Gebührenordnung vom 23.10.2002.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022