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§1 Gültigkeit
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt vom 17.11.2022 bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung.
§2 Fälligkeit
Der Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Schuljahr, wobei der 15. September als Stichtag dient. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15. September fällig
§3 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt:
Beitragsgruppe | Mitgliedsbeitrag je Schuljahr | für |
---|---|---|
A | 30 € | Erwerbstätige |
B | 50 € | Fördermitglieder, Firmen |
C | 100 € | besondere Fördermitglieder, Firmen |
S1 | 10 € | Schüler |
S2 | 15 € | Studenten |
§4 Schüler, Studenten
Um die ermäßigten Mitgliedsbeiträge der Beitragsgruppen S1 und S2 in Anspruch nehmen zu können muss ein geeigneter Nachweis eingereicht werden.
§5 Rumpfjahre
Personen, die dem Verein nicht zu Beginn des Abrechnungszeitraums beitreten, bezahlen nur einen anteiligen Mitgliedsbeitrag für das verbleibende Abrechnungsjahr. Dies gilt nicht für das Schuljahr 2002/2003, sowie für Schüler, die an Kursen des Vereins teilnehmen oder teilnehmen möchten. Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.
§6 Einteilung in die Beitragsgruppen
Die Mitglieder des Vereins bestimmen ihre Beitragsgruppen selbst. Hierzu erhalten sie vom Vorstand ein entsprechendes Formular, welches innerhalb einer vom Vorstand festzusetzenden Frist an den Vorstand zurückgegeben werden muss. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt das entsprechende Mitglied in der zuletzt bekannten Beitragsgruppe. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig, so wird das Mitglied in die Beitragsgruppe A eingeteilt.
§7 Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme an Kursen oder anderen Veranstaltungen des Vereins können Gebühren erhoben werden. Die Höhe dieser Teilnahmegebühren wird vom Vorstand festgelegt.
§8 Entrichtung von Beiträgen und Gebühren
Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren werden per SEPA-Lastschrift durch den Verein eingezogen. Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.
§9 Schlussbestimmungen
Per Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022 tritt diese Beitrags- und Gebührenordnung an Stelle der Beitrags- und Gebührenordnung vom 23.10.2002.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.11.2022
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