§1 Gültigkeit
Diese Beitrags und Gebührenordnung gilt vom 23.10.2002 bis zum Widerruf durch die
Mitgliederversammlung.
§2 Fälligkeit
Der Abrechnungszeitraum ist das Schuljahr (Stichtag: 15. September).
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15. September fällig.
§3 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt:
A:30 Euro pro Jahr für Erwerbstätige
B:50 Euro pro Jahr für Fördermitglieder /Firmen
C: 100 Euro pro Jahr für besondere Fördermitglieder/Firmen
S1: 10 Euro pro Jahr für Schüler
S2: 15 Euro pro Jahr für Studenten
§4 Schüler, Studenten
Um die ermäßigten Tarife S1 und S2 in Anspruch nehmen zu können, muss ein geeigneter
Nachweis eingereicht werden.
§5 Rumpfjahre
Personen, die nicht zu Schuljahresbeginn dem Verein beitreten, müssen für das
verbleibende Jahr den Mitgliedsbeitrag nur anteilig bezahlen. Dies gilt nicht für das
Schuljahr 2002/2003 und für Schüler, die an Kursen des Vereins teilnehmen wollen.
Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.
§6 Einteilung in die Beitragsgruppen
Die Mitglieder bestimmen ihre Beitragsgruppen selbst. Sie erhalten ein entsprechendes
Formular vom Vorstand, welches innerhalb einer von Vorstand festzusetzenden Frist an den
Vorstand zurückgegeben werden muss. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt
das entsprechende Mitglied in der vom ihm zuletzt angegeben Beitragsgruppe. Ist dies aus
irgendwelchen Gründen nicht zulässig, so wird das Mitglied in die Beitragsgruppe A
eingeteilt.
§7 Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme an Kursen, etc. können Gebühren erhoben werden, die Höhe wird vom
Vorstand festgelegt.
§8 Schlussbestimmungen
Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt anstelle der Ordnung vom 17.02.2001.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 23.10.2002