§1 Gültigkeit

Diese Beitrags und Gebührenordnung gilt vom 23.10.2002 bis zum Widerruf durch die

Mitgliederversammlung.

 

§2 Fälligkeit

Der Abrechnungszeitraum ist das Schuljahr (Stichtag: 15. September).

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15. September fällig.

 

§3 Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt:

A:30 Euro pro Jahr für Erwerbstätige

B:50 Euro pro Jahr für Fördermitglieder /Firmen

C: 100 Euro pro Jahr für besondere Fördermitglieder/Firmen

S1: 10 Euro pro Jahr für Schüler

S2: 15 Euro pro Jahr für Studenten

 

§4 Schüler, Studenten

Um die ermäßigten Tarife S1 und S2 in Anspruch nehmen zu können, muss ein geeigneter

Nachweis eingereicht werden.

 

§5 Rumpfjahre

Personen, die nicht zu Schuljahresbeginn dem Verein beitreten, müssen für das

verbleibende Jahr den Mitgliedsbeitrag nur anteilig bezahlen. Dies gilt nicht für das

Schuljahr 2002/2003 und für Schüler, die an Kursen des Vereins teilnehmen wollen.

Ausnahmen hiervon können vom Vorstand genehmigt werden.

 

§6 Einteilung in die Beitragsgruppen

Die Mitglieder bestimmen ihre Beitragsgruppen selbst. Sie erhalten ein entsprechendes

Formular vom Vorstand, welches innerhalb einer von Vorstand festzusetzenden Frist an den

Vorstand zurückgegeben werden muss. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt

das entsprechende Mitglied in der vom ihm zuletzt angegeben Beitragsgruppe. Ist dies aus

irgendwelchen Gründen nicht zulässig, so wird das Mitglied in die Beitragsgruppe A

eingeteilt.

 

§7 Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an Kursen, etc. können Gebühren erhoben werden, die Höhe wird vom

Vorstand festgelegt.

 

§8 Schlussbestimmungen

Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt anstelle der Ordnung vom 17.02.2001.

 

 

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 23.10.2002

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