Vöhringen, den 17.10.2001
§1 Gültigkeit
Die Kassen- und Geschäftsordnung gilt vom 17.10.2001 bis zum Widerruf durch die
Mitgliederversammlung.
§2 Spesen
Der Vorstand bekommt Spesen bis 25 Euro pro Jahr ersetzt. Ansonsten muss die
Mitgliederversammlung zustimmen
§3 Rechtsgeschäfte
Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte in eigener Verantwortung durchführen, sofern der Wert eines einzelnen Rechtsgeschäft nicht größer als 5000 Euro ist.
§4 Mitarbeiter des Vorstandes
1. Die Zahl der Mitarbeiter des Vorstandes wird durch den Vorstand festgelegt.
2. Der Vorstand wird in seiner Arbeit durch sog. Mitarbeiter des Vorstandes unterstützt. Diese haben ein klar umgrenztes Aufgabenfeld, welches vom Vorstand festgelegt wird.
3. Die Mitarbeiter des Vorstandes müssen Mitglieder des Robotik Vereins Vöhringen sein.
4. Die Mitarbeiter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt.
5. Ihre Amtszeit beträgt 2 Jahre. Tritt ein Mitarbeiter frühzeitig von seinem Amt zurück, so bestimmt der Vorstand für die verbleibende Amtszeit einen Ersatz.
6. Alle Mitarbeiter des Vorstandes sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen. Sie haben nur beratende Stimme.
§5 Geschäftsordnung
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, diese soll insbesondere die
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Vorstandes regeln.
§6 Schlussbestimmungen
Diese Kassen- und Geschäftsordnung setzt die Kassen- und Geschäftsordnung vom
14.09.2000 außer Kraft.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.10.2001
Johannes Georg Klotz | Katharina Höhn |
Versammlungsleiter | Schriftführerin |